Sturz auf ungeräumtem Gehweg
Ein Passant stürzt auf einer nicht geräumten und gestreuten Fläche vor dem Grundstück und erleidet eine Verletzung.
Als Eigentümer haften Sie für die Verkehrssicherheit Ihres Grundstücks. Die HuG schützt vor den finanziellen Folgen.
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung (HuG) schützt Eigentümer vor Ansprüchen Dritter, die aus der Verkehrssicherungspflicht für das Grundstück und das Gebäude entstehen, etwa wenn sich jemand auf einem nicht geräumten Gehweg verletzt.
Sie ist von der privaten Haftpflichtversicherung der einzelnen Mieter oder Eigentümer zu unterscheiden: Die HuG deckt die Haftung aus dem Eigentum am Grundstück, nicht die private Haftung natürlicher Personen im Alltag.
Ein Passant stürzt auf einer nicht geräumten und gestreuten Fläche vor dem Grundstück und erleidet eine Verletzung.
Ein morscher Ast eines Grundstücksbaums stürzt herab und beschädigt ein parkendes Fahrzeug.
Eine Person stolpert über eine angehobene oder lockere Pflasterplatte in der Grundstückszufahrt und verletzt sich.
Halten Sie diese Unterlagen bereit. Wir gehen sie mit Ihnen durch und holen auf dieser Grundlage das Angebot ein.
Die Übertragung der Räum- und Streupflicht auf einen Dienstleister oder Verwalter entbindet den Eigentümer nicht automatisch von der Haftung bei Auswahl- und Kontrollverschulden. Die HuG greift für die verbleibende Eigentümerhaftung; Details regelt der jeweilige Tarif.
Nein. Die HuG deckt ausschließlich die Haftung des Grundstückseigentümers aus dem Eigentum am Grundstück. Die private Haftpflichtversicherung einzelner Mieter oder Eigentümer ist ein eigenständiger, hiervon unabhängiger Vertrag.