Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Als Eigentümer haften Sie für die Verkehrssicherheit Ihres Grundstücks. Die HuG schützt vor den finanziellen Folgen.

Definition

Was ist versichert?

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung (HuG) schützt Eigentümer vor Ansprüchen Dritter, die aus der Verkehrssicherungspflicht für das Grundstück und das Gebäude entstehen, etwa wenn sich jemand auf einem nicht geräumten Gehweg verletzt.

Sie ist von der privaten Haftpflichtversicherung der einzelnen Mieter oder Eigentümer zu unterscheiden: Die HuG deckt die Haftung aus dem Eigentum am Grundstück, nicht die private Haftung natürlicher Personen im Alltag.

Aus der Praxis

Typische Schadenbilder.

Sturz auf ungeräumtem Gehweg

Ein Passant stürzt auf einer nicht geräumten und gestreuten Fläche vor dem Grundstück und erleidet eine Verletzung.

Herabfallender Ast

Ein morscher Ast eines Grundstücksbaums stürzt herab und beschädigt ein parkendes Fahrzeug.

Sturz über losen Gehwegplatten

Eine Person stolpert über eine angehobene oder lockere Pflasterplatte in der Grundstückszufahrt und verletzt sich.

Deckungsumfang

Was die Deckung umfasst.

  • Verkehrssicherungspflicht für Wege, Zufahrten und Außenanlagen
  • Winterdienst (Räum- und Streupflicht)
  • Baumkontrolle und Verkehrssicherung von Grundstücksbäumen
Angebot

Was wir für ein Angebot brauchen.

Halten Sie diese Unterlagen bereit. Wir gehen sie mit Ihnen durch und holen auf dieser Grundlage das Angebot ein.

  • Anzahl und Art der Grundstücke bzw. Objekte
  • Angaben zu Außenanlagen, Wegen und Grundstücksbäumen
  • Bisherige Schadenfälle aus der Grundstückshaftung
FAQ

Häufige Fragen.

Wer ist für den Winterdienst verantwortlich, wenn er auf den Verwalter übertragen wurde?

Die Übertragung der Räum- und Streupflicht auf einen Dienstleister oder Verwalter entbindet den Eigentümer nicht automatisch von der Haftung bei Auswahl- und Kontrollverschulden. Die HuG greift für die verbleibende Eigentümerhaftung; Details regelt der jeweilige Tarif.

Ist die HuG mit der privaten Haftpflicht der Mieter identisch?

Nein. Die HuG deckt ausschließlich die Haftung des Grundstückseigentümers aus dem Eigentum am Grundstück. Die private Haftpflichtversicherung einzelner Mieter oder Eigentümer ist ein eigenständiger, hiervon unabhängiger Vertrag.

Passt das zu Ihrem Bestand?

Wir beraten Sie zu Ihrem Bestand und vermitteln im Namen und im Auftrag der Gothaer.

Kontakt aufnehmen